Herstellergarantie

drexel und weiss


Herstellergarantie



Herstellergarantie für Produkte von drexel und weiss energieeffiziente Haustechniksysteme GmbH


Gemäß den nachstehend aufgeführten Bedingungen garantieren wir, dass Produkte, die von berechtigten Unternehmen verkauft und mit der Marke „drexel und weiss“ gekennzeichnet sind, bei bestimmungsgemäßer Verwendung frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind. Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausschließlich über den direkten Vertragspartner uns gegenüber geltend zu machen



  1. Sofern vom Hersteller nicht anders angegeben, beginnt die Garantiezeit mit dem Inbetriebnahme-Datum des Produkts, längstens aber 6 Monate nach Lieferung des Produkts.
    Wärmepumpen und Kompaktgeräte mit Garantieverlängerung: 5 Jahre
    Wärmepumpen, Kompaktgeräte und Lüftungsgeräte: 3 Jahre
    Zubehör und Handelswaren: 2 Jahre 

  2. Die Garantie gilt ausschließlich unter folgenden Bedingungen:
    a. Die Verwendung der Produkte erfolgt in Übereinstimmung mit den angegebenen Produkt- und Verwendungsspezifikationen (insbesondere Datenblatt, Produktdatenblatt, Produktetikett und dergleichen) sowie den gesetzlichen Bestimmungen und Normen (z. B. Kontrollpflichten des Benutzers); die Produkte wurden fachgerecht installiert und gemäß der dem Produkt beiliegenden InbetriebnahmeAnleitung in Betrieb genommen;
    b. Die Inbetriebnahme wurde durch drexel und weiss durchgeführt, oder das Inbetriebnahme-Protokoll liegt drexel und weiss vor;
    c. Die Wartungs- und Reparaturmaßnahmen an den Produkten wurden ausschließlich nach den Angaben des Herstellers durchgeführt; ist die Garantie mit einer Fernwartung durch den Hersteller verbunden, stellt der Kunde die für die Fernwartung erforderliche Infrastruktur, wie z. B. eine Internetverbindung, bereit.
    d. Dienstleistungen wie Software-Aktualisierungen oder zusätzliche Funktionen wurden ausschließlich vom Hersteller oder einem vom Hersteller benannten Dritten erbracht;
    e. Die zulässigen Grenzwerte für Temperaturen und Spannungen gemäß den jeweils angegebenen technischen oder produktspezifischen Normen oder den technischen Daten des Produkts werden nicht überschritten;
    f. Das Produkt ist keinen mechanischen und/oder chemischen Belastungen ausgesetzt, für die es nicht vorgesehen ist;
    g. Es werden keine Änderungen an programmierbaren Geräteparametern des Herstellers vorgenommen, es sei denn, der Hersteller hat diesen Änderungen ausdrücklich zugestimmt;

  3. Alle Ersatzprodukte oder -teile können neue oder recycelte Materialien enthalten, deren Leistung und Zuverlässigkeit mit neuen Produkten oder Teilen gleichwertig sind. Die Abmessungen und das Design des Ersatzprodukts können vom Originalprodukt abweichen. Teile oder Produkte gelten als „recycelte Materialien“, wenn sie verwendet oder wiederaufbereitet wurden und nicht neu sind. Diese Teile oder Produkte sind nicht neu, jedoch nach der Überholung oder Instandsetzung in Bezug auf Leistung und Zuverlässigkeit in einem neuwertigen Zustand.

  4. Die Funktionalität aller Ersatzprodukte oder -teile ist gleichwertig mit der des zu ersetzenden Produkts oder Teils. Ersatzprodukte oder -teile dürfen für den Rest der geltenden Garantiezeit des Produkts, das ersetzt wird oder in das sie eingebaut werden, keine Material- oder Herstellungsfehler aufweisen. Erbrachte Garantieleistungen führen in keinem Fall zu einer Verlängerung der Garantiezeit. 

  5. Die Garantie gilt nicht für:
    a. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung (Garantieerfüllung) entstehenden Nebenkosten, wie z. Bsp. für den Ein- und Ausbau, den Transport des defekten und reparierten oder neuen Produktes, Entsorgung, Reise- und Umschlagzeit, Hebezeuge, Gerüste; diese Kosten trägt der Käufer;
    b. Mechanische Schäden, insbesondere durch Vandalismus, Wetter, Sand oder Verkratzung;
    c. Oberflächenschäden auf weniger als 5 % der Gesamtfläche;
    d. Verschleißteile wie Filter, Opferanoden; Festplatten; Computer und Server, die Festplatten oder mechanische Verschleißteile enthalten;
    e. Durch den Alterungsprozess bedingte Verfärbungen und Versprödungen von Kunststoffteilen (z. B. aus Polycarbonat)
    f. Elektronische Komponenten und Produkte, die drexel und weiss als Handelswaren unter Fremdetiketten verkauft (z. B. Touchpanels, Messgeräte) sowie Produkte anderer Hersteller;
    g. Schäden im Zusammenhang mit höherer Gewalt; und
    h. Schäden aufgrund von Konstruktionen, Spezifikationen oder Anweisungen, die vom Kunden und anderen Dritten zur Verfügung gestellt wurden;

  6. Die Garantie erlischt sofort, wenn der Kunde oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Garantiegebers Änderungen, Reparaturen, Wartungsarbeiten oder Fehlerbehebungen vornimmt oder durchführt.

  7. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch diese Garantiebedingungen nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder verändert.

  8. Um einen gültigen Garantieanspruch geltend machen zu können, muss der Kunde den Hersteller vor Ablauf der Garantiezeit und spätestens 30 Tage nach Feststellung unter Angabe der folgenden Informationen informieren: 
    a. Kaufbeleg (Rechnung)
    b. Produktname, Herstellungsdatum, Anlagennummer
    c. Installationsdatum & Inbetriebnahmeprotokoll
    d. Details zu Anwendung, Standort

  9. Bei der Erbringung von Garantieleistungen haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach der zum Zeitpunkt der Garantieerteilung gültigen Fassung unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese können unter www.drexel-weiss.com heruntergeladen oder bei uns angefordert werden. Andernfalls ist jegliche Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen. 

  10. Diese Garantie unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand für jegliche Streitfälle, die sich aus dieser Garantie ergeben, ist Feldkirch, Österreich.


1. Mai 2021 



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